Bedingungen
Liebe Eltern,
um das Camp für Ihre Kinder zu einem unvergesslichen Ereignis werden zu lassen, setzen wir unsere gesamte Kraft und Erfahrung ein. Zur optimalen Abwicklung tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Teilnahmebedingungen vereinbaren möchten. Lesen Sie diese Bedingungen vor der Anmeldung daher bitte sorgfältig durch und stellen Sie Fragen bitte vor der Anmeldung.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie und Ihr Kind bald besser kennenzulernen!
Unsere Leistungen und Stärken bei den Ferienfreizeiten:
alle Preisangaben sind Komplettpreise
Unterkunft in Mehrbettzimmern, zum Teil Gemeinschaftssanitäranlagen
Vollverpflegung (VP), d.h. 3 Mahlzeiten mit Getränken
gut durchdachter organisatorischer Ablauf, abwechslungsreiches und altersgerechtes Programm, (Änderungen vorbehalten)
zuverlässige Betreuung rund um die Uhr in kleinen Gruppen, sehr engagierte Betreuer, die Freude an dieser Arbeit haben, verantwortungsbewusst handeln und auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen
Die Kosten belaufen sich auf Preisinfo folgt in Kürze für die gesamte Freizeit inkl. aller Inhalte und Leistungen es sei denn, diese sind kenntlich vom Inhalt ausgeschlossen.
Organisatorische Hinweise
Ferienfreizeiten werden in dafür ausgewählten und jahreszeitlich geeigneten Unterkünften durchgeführt. Die Standorte sind meist im ländlichen Bereich, da sich die Kinder an frischer Luft bewegen sollen. Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und entsprechen somit Jugendherbergsniveau. Eltern ist es wichtig, die Kinder während der Fahrt gut betreut zu wissen. Dafür setzen wir - abhängig vom Alter der Kinder - für 8 bis 16 Kinder je einen Gruppenleiter ein. Diese beaufsichtigen und beschäftigen die Teilnehmer in zumutbarem Umfang. Das Wohl der Kinder steht immer obenan. Grundschulkinder werden besonders intensiv betreut und stärker beschäftigt. Jugendliche bekommen natürlich mehr Freiheiten, sollen sich aber dennoch an die Gruppenregeln halten.
Teilnahmebedingungen
Reisevertrag
Bitte beachten Sie, dass mit Absenden des Formulars noch kein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages besteht. Die Veranstalter sind frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
Kann eine Teilnahmebestätigung nicht erfolgen, weil das Camp bereits belegt ist, so kann eine Aufnahme auf eine Warteliste erfolgen.
Anmeldungen müssen schriftlich über diese Seite erfolgen und sind verbindlich. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich bestätigen- und Sie zur Begleichung der Rechnung aufgefordert werden.
Bezahlung
Der Reisebetrag ist nach Anmeldung und Erhalt der Bestätigung fällig. Bei nicht fristgemäßer Einzahlung verfällt der Platz. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite zum Thema "Im Fall eines Rücktritts".
Gewährleistung
Eine Änderung der Programme, von Programmteilen oder der Teilnahmegebühren auf Grund unvorhersehbarer oder nicht durch uns zu verantwortender Ereignisse bleibt uns vorbehalten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Während der Reise aufgetretene Mängel müssen sofort bei den Betreuern angezeigt werden. Wir müssen Gelegenheit erhalten, sie abzustellen.
Teilnehmer
Zu den Ferienlagern kann sich grundsätzlich jeder anmelden. Bei der Anmeldung sollte jedoch die Altersempfehlung berücksichtigt werden (nach Absprache kann hiervon ggf. abgewichen werden). Außerdem müssen die Kinder in der Lage sein, die ausgewählte Freizeit mitzumachen. Dazu müssen sie selbstständig und eigenverantwortlich mit Hygiene, ihren persönlichen Sachen, individueller Freizeit im Objekt ohne unmittelbare Aufsicht, freiem Ausgang usw. umgehen können. Soweit hierüber Zweifel bestehen, sprechen Sie mit uns!
Medizinische Versorgung/Unfälle
Die medizinische Versorgung ist in jedem Falle gewährleistet. Erziehungsberechtigte werden im Notfall telefonisch informiert. Soweit diese nicht in angemessener Zeit erreicht werden können, gilt für Eingriffe die ärztliche Entscheidung. Auch eine Unfallversicherung ist ratsam, damit es im Bedarfsfall keine Probleme gibt. Soweit der Transport zum Arzt notwendig ist, erfolgt dieser im Ausnahmefall im PKW eines Betreuers oder mit Taxi. Die entstandenen Kosten sind von den Eltern zu tragen. Die Mitnahme der persönlichen Krankenkassenkarte ist für jedes Kind obligatorisch, ebenso der Impfausweis.
Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Freizeit gemacht werden, zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen. Bei einer Veröffentlichung im Internet können Bilder/Videos weltweit abgerufen und gespeichert werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen das Bildmaterial verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
Ausschluss
Unsere Betreuer können ihrer Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn besprochene Regeln und Normen befolgt werden. Dazu gehören u.a. Hausordnung, Einhalten der Essenszeiten, Nachtruhe sowie das Jugendschutzgesetz.
Die Veranstalter behalten sich vor, die Kinder bei groben Verstößen nach Hause zu schicken. Die Kosten trägt der Betreffende bzw. dessen Erziehungsberechtigte selbst. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit ein Kind wegen Heimweh frühzeitig abgeholt wird.
Ein Ausschluss von der Ferienfreizeit ist außerdem möglich, wenn:
-bei den Kindern Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die den Eltern bekannt waren, uns aber nicht mitgeteilt wurden
- gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird, z. B: Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum
- Kopfläuse mitgebracht werden
- sie Bettnässer sind und das nicht vorher gemeldet und mit uns abgesprochen wurde
- wiederholt und schwerwiegende Verstöße gegen die Freizeitordnung erfolgen und diese trotz Abmahnung nicht abgestellt werden
- Gewalt, rechtsradikales Gedankengut und Handlungen werden nicht toleriert.
Für die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum oder die Verletzung von Personen durch die Kinder werden die Eltern in vollem Umfang zum Schadensersatz herangezogen. Deshalb sollte jeder Teilnehmer über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen hiervon ist von den Betreuern verwahrtes Taschengeld.
Im Fall eines Rücktritts
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung!
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Für diesen Fall wird Anspruch auf einen pauschalierten Ersatzbetrag erhoben.
Dieser beträgt:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 €
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 44 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
- im Falle eines späteren Rücktritts oder soweit der/die Teilnehmer/in die Reise ohne vorherige schriftliche Erklärung nicht antritt, ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Sollte eine Ersatzperson als Teilnehmer benannt werden können, so kann der Ersatzbetrag verringert oder gestrichen werden.
Datenschutzhinweise hinsichtlich der Freizeit/Aktion gemäß Art. 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des_der Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist
2. Kontaktdaten des_der Datenschutzbeauftragten[*]
nicht notwendig
3. Zweck der Verarbeitung
a) Einzelne personenbezogene Daten werden zur Durchführung des jeweils zugrundeliegenden Vertrags, zu Zwecken des Nachweises von Belegen und/oder und zur Beantragung von Fördermitteln an Dritte weitergeben und dienen damit dem Zweck des_der Veranstalter_in.
b) Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Sämtliche personenbezogenen Daten bis auf Fotos und/oder Videos werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages zur Übernahme der Aufsichtspflicht für den genannten Zeitraum zwingend erforderlich sind.
b) Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt entweder auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wenn dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des/der Veranstalter_in erforderlich ist, oder aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des_der Personensorgeberechtigten bzw. des_der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen des_der Veranstalters_in sowie auf deren Homepage/Facebookaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des_der Veranstalter_in erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
c) Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (s. unter 5.) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, da dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vereins/Verbands erforderlich ist.
5. Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes werden weitergegeben an:
a) Dritte: (z.B. Dachverband, Fördermittelgeber o.ä., Webhoster, Cloud-Computing-Anbieter, Eltern, Sonstige im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von (Print-)Publikationen), um … nähere Beschreibung des Grundes der Datenweitergabe, vgl. unter 3.
b) Verbands-/Vereinsmitglieder … nähere Beschreibung des Grundes der Datenweitergabe, vgl. unter 3.
c) Auch der Upload von Daten im Internet stellt eine Weitergabe an Dritte dar.
d) Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben. Auch dies dient dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
a) Mit Ausnahme der Fotos und/oder Videos werden personenbezogene Daten nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Vertragserfüllung (Übernahme der Aufsichtspflicht, Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.)erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Daten unwiderruflich gelöscht.
b) Fotos und/oder Videos welche Aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
c) Fotos und /oder Videos welche Aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, werden vorbehaltlich eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
7. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Vorbehaltlich der Einverständniserteilung zur Verarbeitung von Fotos und/oder Videos sind Sie vertraglich (Vertrag zur Übernahme der Aufsichtspflicht) dazu verpflichtet, die geforderten Daten anzugeben. Nur so kann die Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der zugrunde liegende Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden, was eine Teilnahme Ihres Kindes an der Freizeit/Aktion verhindert.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jeder Zeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
9. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der_die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
[*] nur soweit der_die Veranstalter_in zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn weniger als 10 Personen im Verein/Verband ö.a. ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten, genügen die Kontaktdaten des_der Verantwortlichen.
Nutzungsordnung mobiler Endgeräte
Die regelmäßige Nutzung von Smartphones ist mittlerweile für viele Kinder ein wichtiger
Bestandteil des Alltags. Auch im Ferienlager wollen einige Kinder mit ihren Freunden
daheim in Kontakt bleiben und ihre Familie auf dem Laufenden halten. Unsere Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neben den vielen positiven Aspekten der
Handynutzung auch einige Schwierigkeiten entstehen können.
Diesen wollen wir mit einer einheitlichen Handyregelung entgegenwirken.
Grundsätzliches:
• Die mobilen Endgeräte werden am Montag zum Frühstück eingesammelt und in
beschrifteten Umschlägen von den Betreuern verwahrt.
• Die jeweiligen Geräte werden jeden Abend vor dem Abendessen für 1h (60min) an
die Kinder ausgehändigt. (ca. 17:30h-18:30h)
• Die mobilen Endgeräte werden am Samstag nach dem Frühstück wieder an die
Teilnehmerinnen ausgegeben
Folgende Regeln gelten für die Handynutzung (Stichwort: Datenschutz und Recht am Bild)
1. Ich mache keine Fotos von anderen Kindern.
2. Ich verschicke keine Fotos, auf denen andere Kinder zu sehen sind.
3. Ich höre mit meinem Handy keine laute Musik.
4. Videos, die ich posten möchte, dürfen keine persönlichen Erkennungsmerkmale
Dritter enthalten (eindeutig zu identifizierendes Gesicht, Namen auf
persönlichen Gegenständen etc.)