Bedingungen
Liebe Eltern,
um das Camp für Ihre Kinder zu einem unvergesslichen Ereignis werden zu lassen, setzen wir unsere gesamte Kraft und Erfahrung ein. Zur optimalen Abwicklung tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Teilnahmebedingungen vereinbaren möchten. Lesen Sie diese Bedingungen vor der Anmeldung daher bitte sorgfältig durch und stellen Sie Fragen bitte vor der Anmeldung.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie und Ihr Kind bald besser kennenzulernen!
Unsere Leistungen und Stärken bei den Ferienfreizeiten:
alle Preisangaben sind Komplettpreise
Unterkunft in Mehrbettzimmern, zum Teil Gemeinschaftssanitäranlagen
Vollverpflegung (VP), d.h. 3 Mahlzeiten mit Getränken
gut durchdachter organisatorischer Ablauf, abwechslungsreiches und altersgerechtes Programm, (Änderungen vorbehalten)
zuverlässige Betreuung rund um die Uhr in kleinen Gruppen, sehr engagierte Betreuer, die Freude an dieser Arbeit haben, verantwortungsbewusst handeln und auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen
Organisatorische Hinweise
Ferienfreizeiten werden in dafür ausgewählten und jahreszeitlich geeigneten Unterkünften durchgeführt. Die Standorte sind meist im ländlichen Bereich, da sich die Kinder an frischer Luft bewegen sollen. Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und entsprechen somit Jugendherbergsniveau. Eltern ist es wichtig, die Kinder während der Fahrt gut betreut zu wissen. Dafür setzen wir - abhängig vom Alter der Kinder - für 8 bis 14 Kinder je einen Gruppenleiter ein. Diese beaufsichtigen und beschäftigen die Teilnehmer in zumutbarem Umfang. Das Wohl der Kinder steht immer obenan. Grundschulkinder werden besonders intensiv betreut und stärker beschäftigt. Jugendliche bekommen natürlich mehr Freiheiten, sollen sich aber dennoch an die Gruppenregeln halten.
Teilnahmebedingungen
Reisevertrag
Bitte beachten Sie, dass mit Absenden des Formulars noch kein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages besteht. Die Veranstalter sind frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
Kann eine Teilnahmebestätigung nicht erfolgen, weil das Camp bereits belegt ist, so kann eine Aufnahme auf eine Warteliste erfolgen.
Anmeldungen müssen schriftlich über diese Seite erfolgen und sind verbindlich. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich bestätigen- und Sie zur Begleichung der Rechnung aufgefordert werden.
Bezahlung
Der Reisebetrag ist nach Anmeldung und Erhalt der Bestätigung fällig. Bei nicht fristgemäßer Einzahlung verfällt der Platz. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite zum Thema "Im Fall eines Rücktritts".
Gewährleistung
Eine Änderung der Programme, von Programmteilen oder der Teilnahmegebühren auf Grund unvorhersehbarer oder nicht durch uns zu verantwortender Ereignisse bleibt uns vorbehalten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Während der Reise aufgetretene Mängel müssen sofort bei den Betreuern angezeigt werden. Wir müssen Gelegenheit erhalten, sie abzustellen.
Teilnehmer
Zu den Ferienlagern kann sich grundsätzlich jeder anmelden. Bei der Anmeldung sollte jedoch die Altersempfehlung berücksichtigt werden (nach Absprache kann hiervon ggf. abgewichen werden). Außerdem müssen die Kinder in der Lage sein, die ausgewählte Freizeit mitzumachen. Dazu müssen sie selbstständig und eigenverantwortlich mit Hygiene, ihren persönlichen Sachen, individueller Freizeit im Objekt ohne unmittelbare Aufsicht, freiem Ausgang usw. umgehen können. Soweit hierüber Zweifel bestehen, sprechen Sie mit uns!
Medizinische Versorgung/Unfälle
Die medizinische Versorgung ist in jedem Falle gewährleistet. Erziehungsberechtigte werden im Notfall telefonisch informiert. Soweit diese nicht in angemessener Zeit erreicht werden können, gilt für Eingriffe die ärztliche Entscheidung. Auch eine Unfallversicherung ist ratsam, damit es im Bedarfsfall keine Probleme gibt. Soweit der Transport zum Arzt notwendig ist, erfolgt dieser im Ausnahmefall im PKW eines Betreuers oder mit Taxi. Die entstandenen Kosten sind von den Eltern zu tragen. Die Mitnahme der persönlichen Krankenkassenkarte ist für jedes Kind obligatorisch, ebenso der Impfausweis.
Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Freizeit gemacht werden, zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen. Bei einer Veröffentlichung im Internet können Bilder/Videos weltweit abgerufen und gespeichert werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen das Bildmaterial verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
Ausschluss
Unsere Betreuer können ihrer Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn besprochene Regeln und Normen befolgt werden. Dazu gehören u.a. Hausordnung, Einhalten der Essenszeiten, Nachtruhe sowie das Jugendschutzgesetz.
Die Veranstalter behalten sich vor, die Kinder bei groben Verstößen nach Hause zu schicken. Die Kosten trägt der Betreffende bzw. dessen Erziehungsberechtigte selbst. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit ein Kind wegen Heimweh frühzeitig abgeholt wird.
Ein Ausschluss von der Ferienfreizeit ist außerdem möglich, wenn:
-bei den Kindern Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die den Eltern bekannt waren, uns aber nicht mitgeteilt wurden
- gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird, z. B: Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum
- Kopfläuse mitgebracht werden
- sie Bettnässer sind und das nicht vorher gemeldet und mit uns abgesprochen wurde
- wiederholt und schwerwiegende Verstöße gegen die Freizeitordnung erfolgen und diese trotz Abmahnung nicht abgestellt werden
- Gewalt, rechtsradikales Gedankengut und Handlungen werden nicht toleriert.
Für die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum oder die Verletzung von Personen durch die Kinder werden die Eltern in vollem Umfang zum Schadensersatz herangezogen. Deshalb sollte jeder Teilnehmer über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen hiervon ist von den Betreuern verwahrtes Taschengeld.
Datenschutz
Alle erhobenen personenbezogenen Daten werden elektronisch gespreichert und dienen zur Sicherstellung der Organisation des Camps.
Die Daten sind zweckgebunden und werden nur für den Zweck der Organisation des Camps verwendet.
Die Daten werden zu keinem anderen Zweck genutzt und auch nicht an Dritte weitergegeben.
Sie sind jederzeit berechtigt, Auskunft über die bei uns von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an uns.
Die Anmeldeformulare werden nach Erfüllung des Camps vernichtet und nicht weiter gespeichert.
Im Fall eines Rücktritts
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung!
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Für diesen Fall wird Anspruch auf einen pauschalierten Ersatzbetrag erhoben.
Dieser beträgt:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 €
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
- im Falle eines späteren Rücktritts oder soweit der/die Teilnehmer/in die Reise ohne vorherige schriftliche Erklärung nicht antritt, ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Sollte eine Ersatzperson als Teilnehmer benannt werden können, so kann der Ersatzbetrag verringert oder gestrichen werden.
Unter Einhaltung strenger Corona-Hygieneschutzregeln sind wir bemüht, dieses Jahr die Freizeit stattfinden zu lassen. Sollte die Freizeit coronabedingt unsererseits storniert werden müssen, werden selbstverständlich alle bis dahin geflossenen Teilnehmerbeträge erstattet. Sie müssen keine finanziellen Nachteile befürchten.